S€PA -Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

Im August 2014 wurden die nationalen Lösungen im Überweisungs- und Lastschriftverkehr beendet und durch ein einheitliches Verfahren im EURO-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) abgelöst.

Durch die entsprechende EU-Verordnung wurde festgelegt, dass die Nutzung von Kontonummern und Bankleitzahl (BLZ) für nationale Zahlungen von Verbrauchern bis zum 1. Februar 2016 möglich ist. Ab dem 1. Februar 2016 sind dann nur noch Zahlungen durch Nutzung der IBAN möglich. Für SEPA-basierte Zahlungen wurde die IBAN bereits vor Jahren eingeführt.

Die Konvertierung bestehender Kontonummern in IBAN (Internationale Bankkontonummer: International Bank Account Number) in Verbindung mit BIC (Bankenidentifikation: Business Identifier Code) erfolgt kostenlos durch die Geldinstitute.

In Deutschland gibt es zur Zeit über 140 Verfahren zur Prüfung von Kontonummern. Die Verfahren variieren je nach Geldinstitut. Die Deutsche Bundesbank pflegt eine Liste mit den jeweils gültigen Bankdaten und gewählten Prüfverfahren.

Um eine gültige IBAN zu erzeugen, muss die Kontonummer den Vorgaben des kontoführenden Instituts entsprechen. Die Kontonummer und die BLZ ergeben zusammen mit dem Ländercode und zwei Prüfziffern die IBAN. Die IBAN ist je nach Teilnehmerland unterschiedlich lang und schwankt zwischen 15 Stellen für Norwegen und 31 Stellen für Malta. Die in Deutschland benutzte IBAN hat 22 Stellen.

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